
Bauen / Wohnen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „LINDENBRUNNEN, 1. Änderung“
Dateien zum Download
Bebauungsplan Lindenbrunnen – 1. Änderung – Lageplan
Bebauungsplan Lindenbrunnen – 1. Änderung – Begründung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „LINDENBRUNNEN, 1. ÄNDERUNG“ im Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Lindenbrunnen, 1.Änderung
Baugebiet „Lindenbrunnen, 1. Bauabschnitt“
Für die Bauplätze im 1. Bauabschnitt ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen!
Die Zahl der Bewerbungen war deutlich höher als die Zahl der verfügbaren Bauplätze.
Der 2. Bauabschnitt wird erst in einigen Jahren baulich erschlossen. Eine Bewerbung auf Bauplätze ist hier derzeit noch nicht möglich.
Neuer Mietpreisspiegel und Informationen zur neuen Grundsteuerreform
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum neuen Mietpreisspiegel ab dem 01.07.2022 sowie zur neuen Grundsteuerreform:
Qualifizierter Mietpreisspiegel 2022<<
Online-Mietspiegel 2022 für die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein https://online-mietspiegel.de/vgrosenstein
Gutachterausschuss und Bodenrichtwertkarte
Der Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurde im Oktober 2021 aufgelöst. Künftig sind die Gemeinden der VG Rosenstein Teil des Gemeinsamen Gutachtausschusses bei der Stadt Schwäbisch Gmünd.
Informationen zu Angelegenheiten des Gutachterausschusses (z.B. Bodenrichtwerte oder zur Erstellung von Wertgutachten) in der Gemeinde Heuchlingen erhalten Sie hier:
Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022
Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.
Den den für die neue Grundsteuer maßgeblichen Bodenrichtwert für ihr Grundstück finden Sie unter:www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
(Auf der ersten Eingabemaske „Adresse, Flurstückskennzeichen“ ist der Ort auszuwählen, z. B. „Heuchlingen“, anschließend kann das jeweilige Flurstück abgerufen werden)
Weitere Informationen finden Sie unter: www.grundsteuer-bw.de
Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie <<hier>>
Hinweise zur Grundsteuerreform
Auf dem zentralen Portal der Finanzverwaltung finden Sie Ausfüllhilfen und Videoclips zur Erklärungsabgabe. Diese werden laufend aktualisiert.
In folgendem Erklärungsvideo werden die Eingabeschritte in „Mein Elster“ sehr anschaulich erläutert: Erklärungsvideo
Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Finanzen, Pressestelle
Wichtige Informationen zur Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung