Bauen / Wohnen

Baugebiet „Lindenbrunnen, 1. Bauabschnitt“

Ausschreibung von 2 Bauplätzen (Flurstück 1780/1 und Flurstück 1780/15)
Bewerbungen sind  vom 8.3.-17.5.2024 möglich.

  1. Bekanntmachung der Ausschreibung im Amtsblatt vom 8.3.2024
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  2. Übersichtsplan zur Lage der Bauplätze >> HIER KLICKEN <<
  3. Bauplatzvergaberichtlinien vom 4.3.2024 inkl. Anlagen zu den Bauplatzvergaberichtlinien (Bauplatzvergabekriterien mit Präambel und Auswahlmatrix)
    Bauplatzvergaberichtlinien >> HIER KLICKEN <<    Bauplatzvergabekriterien und Auswahlmatrix >>HIER KLICKEN <<
  4. Unterlagen zum Bebauungsplan „Lindenbrunnen, 1. Änderung“ (Lageplan und Texteil Lindenbrunnen, 1. Änderung, Textteil „Lindenbrunnen“, Geologisches Gutachten)
    Lageplan >> HIER KLICKEN <<     Textteil >>HIER KLICKEN <<    Geologisches Gutachten >> HIER KLICKEN <<
  5. Datenblatt zur Rückmeldung für Bauplatzinteressenten
    >> HIER KLICKEN <<

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch (07174/82090) oder per E-Mail (info@heuchlingen.de) oder persönlich an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist am 17. Mai 2024 endet!

Neuer Mietpreisspiegel und Informationen zur neuen Grundsteuerreform

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum neuen Mietpreisspiegel ab dem 01.07.2022 sowie zur neuen Grundsteuerreform:

Qualifizierter Mietpreisspiegel 2022<<

Online-Mietspiegel 2022 für die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein https://online-mietspiegel.de/vgrosenstein

Gutachterausschuss und Bodenrichtwertkarte

Der Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurde im Oktober 2021 aufgelöst. Künftig sind die Gemeinden der VG Rosenstein Teil des Gemeinsamen Gutachtausschusses bei der Stadt Schwäbisch Gmünd.
Informationen zu Angelegenheiten des Gutachterausschusses (z.B. Bodenrichtwerte oder zur Erstellung von Wertgutachten) in der Gemeinde Heuchlingen erhalten Sie hier:

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Den den für die neue Grundsteuer maßgeblichen Bodenrichtwert für ihr Grundstück finden Sie unter:www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
(Auf der ersten Eingabemaske „Adresse, Flurstückskennzeichen“ ist der Ort auszuwählen, z. B. „Heuchlingen“, anschließend kann das jeweilige Flurstück abgerufen werden)

Weitere Informationen finden Sie unter: www.grundsteuer-bw.de  

Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie <<hier>>

Hinweise zur Grundsteuerreform

Flyer_Grundsteuerreform

Auf dem zentralen Portal der Finanzverwaltung finden Sie Ausfüllhilfen und Videoclips zur Erklärungsabgabe. Diese werden laufend aktualisiert.

In folgendem Erklärungsvideo werden die Eingabeschritte in „Mein Elster“ sehr anschaulich erläutert: Erklärungsvideo

Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Finanzen, Pressestelle

Wichtige Informationen zur Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung