Bauen / Wohnen

Baugebiet „Lindenbrunnen“

Im bereits erschlossenen 1. Bauabschnitt unseres schönen Baugebiets „Lindenbrunnen“ stehen aktuell leider keine freien Bauplätze mehr zum Verkauf an.

Der 2. Bauabschnitt mit weiteren Plätzen ist derzeit noch nicht erschlossen. Ein Verkauf von Bauplätzen im 2. Bauabschnitt und die Benennung der genauen Verkaufskonditionen  ist aktuell deshalb noch nicht möglich.

Unterlagen und Informationen zum Baugebiet „Lindenbrunnen“:

Lageplan und Texteil Lindenbrunnen, 1. Änderung  ♦   Textteil „Lindenbrunnen“  ♦  Geologisches Gutachten
Lageplan >> HIER KLICKEN <<     Textteil >>HIER KLICKEN <<    Geologisches Gutachten >> HIER KLICKEN <<

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch (07174/82090) oder per E-Mail (info@heuchlingen.de) oder persönlich an die Gemeindeverwaltung wenden.

 

 

Aktualisierter Qualifizierter Mietpreisspiegel und Informationen zur neuen Grundsteuerreform

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum aktualisierten qualifizierten Mietpreisspiegel ab dem 1.12.2024 sowie zur neuen Grundsteuerreform:

Qualifizierter Mietpreisspiegel ab 1. Dezember 2024

 

Gutachterausschuss und Bodenrichtwertkarte

Der Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurde im Oktober 2021 aufgelöst. Künftig sind die Gemeinden der VG Rosenstein Teil des Gemeinsamen Gutachtausschusses bei der Stadt Schwäbisch Gmünd.
Informationen zu Angelegenheiten des Gutachterausschusses (z.B. Bodenrichtwerte oder zur Erstellung von Wertgutachten) in der Gemeinde Heuchlingen erhalten Sie hier:

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Den den für die neue Grundsteuer maßgeblichen Bodenrichtwert für ihr Grundstück finden Sie unter:www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
(Auf der ersten Eingabemaske „Adresse, Flurstückskennzeichen“ ist der Ort auszuwählen, z. B. „Heuchlingen“, anschließend kann das jeweilige Flurstück abgerufen werden)

Weitere Informationen finden Sie unter: www.grundsteuer-bw.de  

Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie <<hier>>

FAQs zur Grundsteuerreform

Flyer_Grundsteuerreform

Auf dem zentralen Portal der Finanzverwaltung finden Sie Ausfüllhilfen und Videoclips zur Erklärungsabgabe. Diese werden laufend aktualisiert.

In folgendem Erklärungsvideo werden die Eingabeschritte in „Mein Elster“ sehr anschaulich erläutert: Erklärungsvideo

Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Finanzen, Pressestelle

Wichtige Informationen zur Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung